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Wachsende Anforderungen

In zunehmendem Maße wurde in den 80-er und 90-er Jahren auch die umweltpolitische Relevanz des Energieverbrauchs deutlich. Die Bundesregierung hat bereist 1990 erklärt, die CO2-Emissionen der BRD bis 2005 um 25% gegenüber dem Stand von 1987 zu reduzieren. Auf der Konferenz in Kyoto 1997 wurde ausgehandelt, dass Deutschland seine Treibhausgas-Emissionen insgesamt um 21% gegenüber 1990 reduzieren muss.

Mit der 3. Wärmschutzverordnung die von 1995 bis 2001 Gültigkeit hatte, wurden die Anforderungen an die Gebäudehülle erneut verschärft. Darüber hinaus wurde neben dem U-Werten erstmals der Jahresheizwärmebedarf beschränkt.

Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 wurde schließlich der Primärenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung beschränkt, wobei auch der Hilfsenergiebedarf für die haustechnischen Anlagen berücksichtigt wurde. Die EnEV stellt insofern einen herausragenden Schritt für die Begrenzung des Energiebedarfs im Gebäudebereich dar, als das hier zum ersten Mal Gebäude und Technik in ihrer gegenseitigen Abhängigkeit begriffen werden.

Auf europäischer Ebene wurde weiterhin festgeschrieben, dass ab 2006 jedes Gebäude bei Erstellung, Verkauf oder Mieterwechsel einen "Energiepass" erhalten soll, was die Transparenz der energetischen Qualität erhöhen und das Thema im Bewusstsein der Nutzer steigern soll.


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