Der mittlere U-Wert der Gebäudehülle (HT in W/m2K bezogen auf die Gebäudehüllfläche) muss mindestens 45 % unter den Anforderungen der Energieeinsparverordnung vom 16.11.2001 (EnEV) liegen. Dies gewährleistet geringe Wärmeverluste bei hohem Wohnkomfort
QP < 100 kwh/m2a
Der Gesamt-Primärenergiebedarf muss weniger als 100 kWh/m2a betragen. Er setzt sich aus dem Bedarf für Heizung, Warmwasser und Strom zusammen und umfasst damit die gesamten Energiezufuhr für das Gebäude.
CO2-Bilanz = 0 kg/m2a
Über eine regenerative Eigenversorgung bzw. über Zukauf regenerativer Energie in Form von Anlagen oder Beteiligungen müssen in der Jahresbilanz die CO2-Emissionen auf 0 kg/a reduziert werden.